Geschichte der Freiherrschaft Sax-Forstegg

Die fünf Dörfer Sennwald, Frümsen, Sax, Salez und Haag gehörten, bis zur Gründung der alle umfassenden, politischen Gemeinde Sennwald, jahrhundertelang der Freiherrschaft Sax-Forstegg an. Ebenso das Dorf Lienz, welches seit 1833 zur politischen Gemeinde Altstätten gehört. Kirchlich gehören die katholischen Lienzer heute zur Kirchgemeinde Rüthi und die reformierten zur Kirchgemeinde Sennwald.

Quellen für meine nachfolgenden Ausführungen waren im Wesentlichen die freie Enzyklopädie WIKIPEDIA, aber auch das Buch „Die Geschichte der Politischen Gemeinde Sennwald“ von Paul Aebi aus dem Jahre 1964. Da das Buch von Paul Aebi längst vergriffen ist, habe ich mir erlaubt ein ausgeliehenes Exemplar zu scannen. Diese pdf-datei kann bei mir kostenlos bestellt  werden. Aufgrund der Dateigösse (76 MB) erfolgt die Zustellung über den kostenlosen online file shring Dienst „Droppy“ von FileFactory (www.droppy.ch).

Die Adelsfamilie von Sax (ursprünglich de Sacco) stammte aus der heutigen Ostschweiz. Der Schwerpunkt ihrer Besitzungen lag beidseits der Alpen in den heutigen Kantonen St. Gallen, Graubünden und Tessin. Der Ursprung der Familie ist unbekannt, angesichts der Besitztümer beidseits der Alpen wird vermutet, dass sie aus dem churrätischen Hochadel abstammte und wohl mit der Familie da Torre verwandt war. Die Familie zerfiel in zwei Hauptlinien: Die Grafen von Sax-Misox und die Freiherren von Hohensax.

Als Stammvater gilt der 1188 erwähnte Albrecht von Sax. Einer Stiftungsurkunde zufolge war die Familie Sax 1168 im Besitz der Talschaft Misox, die sie wohl als Anhänger der Staufer zu Lehen bekommen hatten. Heinrich I. von Sax war Vogt des Klosters St. Gallen, der Klöster Disentis und Pfäfers, Erbauer der Burg Forstegg, Herr der Burg Wartenstein. Unter ihm erwarben die von Sax auch bedeutende Güter im Toggenburg und im Rheintal, wo sie um 1200 die nach ihnen benannte Burg Hohensax als Herrschaftszentrum erbauten. Von Friedrich II. wurde er 1220 mit der Grafschaft Blenio und der Herrschaft Monte Dongo belehnt. Der Einfluss der Familie Sax in der Ostschweiz wird daran deutlich, dass Heinrichs Bruder Ulrich 1204–20 Abt von St. Gallen wurde.

Das Geschlecht der Sax teilt sich mit den Brüdern Heinrich III., Albert III. und Ulrich II. 1248. Albert und seine Nachkommen übernahmen den Familienbesitz in Graubünden und Tessin und nannten sich nach der Herrschaft Misox. Ulrich erhielt die Herrschaft Hohensax und die Hälfte der Vogtei Balgach. Nach der Burg Hohensax bei Sennwald nannten sich seine Nachkommen Freiherren von Hohensax.

Im 13. Jahrhundert waren die Erben Ulrichs II., Ulrich III. (1282–1322), Walter (1282) und Eberhard II. (1309) im Besitz der Dörfer Gams, Sax und eines Teils von Wildhaus sowie der Hälfte der Vogtei Balgach. In diesen Gebieten gehörten ihnen die Burgen Hohensax, Burg Frischenberg, Wildenburg und Burg Forstegg. 1320 verkauften sie die Wildenburg bei Wildhaus an den Grafen von Toggenburg. Unter den Söhnen Ulrich III. kam es zu einer weiteren Erbteilung. Ulrich IV. Stephan (1329–1381) erhielt Burg Forstegg mit den Dörfern und Weilern Büsmig, Frümsen, Haag und Salez. Ulrich Branthoch (1329–1356) zusammen mit Ulrich Eberhard III. (1346–1397) Burg Hohensax, Ulrich Johann I. (1346–1377) Burg Frischenberg. 1347 verkauften die Brüder ihren Anteil an der Vogtei Balgach, 1360 gelangte Ulrich IV. Stephan in den Besitz der halben Herrschaft Bürglen im Thurgau.

Die Söhne von Ulrich IV. Stephan und Ulrich Johann I., Ulrich Eberhard IV. (1348–1413), Ulrich V. (1348–1388), Wilhelm I. und Johann II. gerieten wegen der Besitzansprüche auf Burg Hohensax in eine Fehde mit ihrem Onkel Ulrich Eberhard III., die von Herzog Leopold IV. von Österreich zugunsten Ulrich Eberhards III. geschlichtet wurde. Dieser verkaufte 1393 Burg und Dorf Sax sowie Gams an Leopold IV., der sie 1399 an Ulrich Eberhard IV. zu Lehen gab. 1396 erwarb dieser auch den Hof Sennwald. Er und seine Frau Elisabeth von Werdenberg-Sargans verbündeten sich 1405 mit den Appenzellern, wodurch ihre Burgen in den Appenzellerkriegen nicht zerstört wurden und sie die Vasallität zu Österreich wieder abstreifen konnten.

Albrecht I. von Hohensax (1439–1463) erbte nach dem kinderlosen Tod aller männlicher Verwandten den gesamten Familienbesitz der Linie Hohensax. Er agierte unglücklich zwischen Österreich, Zürich und den Eidgenossen im Alten Zürichkrieg und im Plappartkrieg, so dass er zwischen die Fronten geriet und schliesslich geächtet wurde. Ausserdem heiratete er nicht standesgemäss eine Ursula Mötteli, so dass nach seinem Tod seine Schwester Elisabeth die Burgen Hohensax und Frischenberg mit den dazugehörenden Dörfern Gams und Sax erbte. Elisabeth von Hohensax war mit Kaspar von Bonstetten, einem Bürger von Zürich, verheiratet, weshalb die Appenzeller 1446 während des Alten Zürichkrieges seine Burgen Hohensax und Frischenberg niederbrannten und einen Teil der Herrschaft Hohensax annektierten. Nur Gams und die Ruine der Burg Hohensax gaben sie 1461 wieder an die Bonstetten zurück, Burg Frischenberg mit dem Dorf Sax behielten sie. Dieses Gebiet fiel 1490 nach dem St. Gallerkrieg an die VII östlichen Orte der Eidgenossenschaft.

Der Sohn Albrechts und Ursulas, Ulrich VII. von Hohensax (1463–1538), wurde dem Zürcher Bürgermeister Hans Waldmann als Mündel übergeben. Ihm verblieb vorerst nur die Herrschaft Bürglen. Während der Burgunderkriege kämpfte er auf Seiten Zürichs und wurde zum Ritter geschlagen. 1481 konnte er die an st.gallische Bürger verpfändete Herrschaft Forstegg wieder auslösen. 1486 wurde er Bürger von Zürich. Wegen seiner Verdienste im Schwabenkrieg erhielt er von der Eidgenossenschaft Burg und Herrschaft Frischenberg sowie die hohe Gerichtsbarkeit über Lienz. Diese Gebiete bildeten nun die Freiherrschaft Sax-Forstegg. 1501 und 1503 amtete er als kaiserlicher Gesandter bei der Eidgenossenschaft. Während der Mailänderkriege war er 1511–13 Oberbefehlshaber des eidgenössischen Heeres und wurde als Gesandter nach Rom und Venedig geschickt. 1521 trat er zur Reformation über, kehrte aber 1531 wieder zum katholischen Glauben zurück. Ulrich galt als hervorragender Diplomat und Söldnerführer.

Sein Sohn Ulrich Philipp (1531–1585) trat ebenfalls zum reformierten Glauben über und führte in seinem Herrschaftsgebiet die Reformation ein. Er verkaufte 1550 Bürglen an die Breitenlandenberg und erwarb dafür 1560 Schloss und Herrschaft Uster. Nach ihm begann der Niedergang der Familie Hohensax. Johann Albrecht II. (1545–1597) tötete in einem Raufhandel den Landvogt Georg Trösch von Sargans und diente darauf 15 Jahre in spanischen Diensten. Johann Philipp (1553–1596) diente in der Kurpfalz und in den Niederlanden, von wo er mit der Manessischen Liederhandschrift zurückkehrte. Er geriet in einen Erbstreit mit seinem Bruder Johann Albrecht, dessen Sohn Georg Ulrich ihn in Salez 1596 tödlich verwundete. Sein Leichnam wurde 1730 in der Familiengruft in Sennwald unverwest vorgefunden und wird dort bis heute als «Mumie von Sennwald» ausgestellt. Friedrich Ludwig (1589–1629), Sohn von Johann Philipp, verkaufte 1615 zwei Drittel der Herrschaft Sax-Forstegg an Zürich. Der letzte des Geschlechts der Hohensax, Christoph Friedrich (1620–1633), verkaufte auch noch den Rest der Herrschaft Sax-Forstegg an Zürich. Er starb 1633 auf Burg Uster.

Damit wurde Zürich nach damaligen Rechtsbegriffen Herr und Gebieter auch über die Bewohner der Freiherrschaft Sax-Forstegg und Frischenberg, wie diese zuletzt genannt wurde. Eine Herrschaft «Frischenberg» gab es praktisch nicht mehr. Der Name wurde aber auch von Zürich noch lange beibehalten, um den Appenzellern, welchen noch die obere Gerichtsbarkeit über Sax- Frümsen zustand, zu demonstrieren, dass sie hier eigentlich nichts mehr zu suchen hätten.

Zürich änderte den bisherigen Namen Freiherrschaft Sax-Forstegg und Frischenberg um in

Zürcher Landvogtei Sax-Forstegg und Frischenberg

und unter diesem Namen ist sie auch in die Geschichte des 17. und 18. Jahrhunderts übergegangen.

Die Verwaltung der Landvogtei lag in den Händen des Landvogts und seiner Unterbeamten. Er wurde von Zürich gewählt. Die Amtszeit dauerte anfänglich sechs Jahre. Da wegen der Abgelegenheit und KIeinheit der Vogtei der Landvogt nicht auf seine Rechnung kam, wurde im Jahre 1719 die Amtszeit auf neun Jahre verlängert. Neben seinen richterlichen Funktionen sorgte er für den Einzug der obrigkeitlichen Gefälle, nahm Augenscheine, gab Audienzen und traf Anordnungen bei Naturereignissen. Daneben teilte er sich mit dem Landeshauptmann in die oberste militärische Leitung und prüfte mit dem Landammann die Gemeinderechnungen.

Der höchste Zivilbeamte nach dem Landvogt war der Landammann. Er war immer ein Einheimischer und wurde vom Kleinen Rat in Zürich aus einem Dreiervorschlag des Landvogtes gewählt. Sein Amt führte er bis zur freiwilligen Resignation, sofern nicht eine strafbare Handlung seine Amtsentsetzung nach sich zog. In ähnlicher Stellung gab es schon zur Freiherrenzeit Landammänner. Zunächst war der Inhaber dieser Würde Gerichtsbeamter und führte den Vorsitz im Zeit- und Blutgericht und stand dem Landvogt in dessen Funktionen als Einzelrichter bei. Daneben war er in der Verwaltung der Vogtei tätig und war, als Einheimischer mit allen Verhältnissen vertraut, die rechte Hand des Landvogts. Er war auch Mittelperson zwischen Obrigkeit und Gemeinden. So erschien zum Beispiel Landammann Ulrich Roduner im Jahre 1633 im Auftrag der Gemeinden Sax, Salez, Sennwald und Haag in Zürich, um ihren Standpunkt in Niederlassungsfragen darzulegen. Entstand durch Hinschied eines Landvogtes eine Vakanz, so führte der Landammann die Geschäfte bis zum Aufzug eines Nachfolgers weiter. Seine Entlöhnung bestand zum grössten Teil aus Sporteln (Geschenke) aller Art.

Die Herrschaft Sax—Forstegg war schon immer im Vergleich zu andern Landschaften mehr oder weniger arm. Zur Freiherrenzeit wurde sie sehr oft durch Kriege heimgesucht und ausgepündert, wie zum Beispiel im alten Zürichkrieg und Schwabenkrieg und durch Rheinpflichten und Hochwasser geschwächt. In der Zeit der Zürcher Herrschaft änderte sich nicht viel. Nach Pfarrer Thomann wiesen die Pfarrsprengel anno 1714 an almosengenössigen Familien folgende Zahlen auf:

 Sax               68 Familien von total 171 Familien

 Sennwald     53 Familien von total  146 Familien

 Salez            0 Familien  von total      78   Familien

 

Wie im frühen Mittelalter und unter der Herrschaft der Saxer Freiherren, zerfielen auch unter dem Zürcher Regime die Bewohner der Herrschaft Sax bis 1798 in Freie und Leibeigene. Dabei möge man sich unter einem Leibeigenen nicht gerade einen käuflichen oder verkäuflichen Sklaven vorstellen. Die Vogtei Sax machte dabei auch keine Ausnahme innerhalb des Zürcher Territoriums. Immerhin hatte in der Herrschaft Sax die Leibeigenschaft nicht mehr den Charakter mittelalterlicher Hörigkeit und beschränkte sich nur noch auf die Entrichtung des Falles (Abgabe) an die Obrigkeit. Hinsichtlich der Vererbung der persönlichen Unfreiheit bestand in der Herrschaft Sax ein eigentümliches Recht. Kinder freier Eheleute waren wieder frei, solche von Unfreien folgten dem elterlichen Stand. Bei Mischehen erhielten alle «ungeraden», d. h. das erste, dritte, fünfte Kind, den Stand des Vaters und die «geraden» Kinder denjenigen der Mutter. Gegenüber der Obrigkeit bestand der Unterschied zwischen Freien und Leibeigenen in unterschiedlichen Abgaben, Wie Freipfund und dem «Fall». Letzterer war eine bestimmte Abgabe beim Todesfall. Darum der Name «Fall». Es wurde z. B. gefordert nach dem Tode aus der Erbschaft das beste Stück, sei es Pferd, Kuh oder Kleinvieh. Bei Beginn der Zürcher Herrschaft 1615 gab es ungefähr gleichviel Freie wie Leibeigene, aber an dessen Ende im Jahre 1798 nur noch ein Fünftel Unfreie. Mit der Verkündigung von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit (französische Revolution) fiel die Leibeigenschaft rechtlich dahin.

Die Zürcher Herrschaft über Sax-Forstegg endete also im Jahre 1798 und bis zur Gründung der Politischen Gemeinde Sennwald, als Gemeinde des St. Gallischen Bezirkes Werdenberg, folgten turbulente Jahre – die sogenannte Mediationszeit (1803-1815). Vorerst wurden unsere fünf Dörfer (nun als Kreis Sennwald zusammengefasst), samt allen werdenbergischen und Sarganser Gemeinden, dem „Distrikt Sargans“ zugeteilt, nachdem diverse Anschlussbegehren an den neu gegründeten Kanton Zürich scheiterten. 1803 wurde der neue Kanton St.Gallen gebildet, nach dem es vorher kurzeitig einen Kanton Linth und einen Kanton Säntis gegeben hatte.

Es folgte die Zeit der Restauration (1814-1830). Neu war die Aufstellung von Ortsgemeinden mit eigenen Verwaltungsräten innerhalb der politischen Gemeinden. Es folgte die Regenerationszeit (Erneuerungsbewegung 1831-1847) und ab 1831 gehört die Politische Gemeinde Sennwald zum Bezirk Werdenberg des Kantons St.Gallen.

Mit dem Ende der Zürcher Herrschaft wurde aus dem Landammann allmählich der Gemeindeammann. Der letzte Landammann Ulrich Göldi (1753-1823) wurde durch den ersten Gemeindeammann Johannes Göldi (1752-1805) ersetzt.

Einige weitere (mir) bekannte Landammänner waren:

 ·       Caspar Leuener               (gestorben 1607)

 ·       Kaspar Leuener               (gestorben 1629)

 ·       Ulrich Leuener                 (gestorben 1624)

 ·       Kaspar Leuener               (1588 – 1671)

 ·       Adrian Bernegger            (1755 – 1800)

 ·       HansJakob Hanselmann   (1705 – 1792)

 ·       Ulrich Roduner                 (1589 – 1662)

 ·       Johannes Roduner           (1639 – 1705)

 ·       Jakob Roduner                  (1651 – 1725)

 ·       Ulrich Roduner                 (1678 – 1754)

 ·       Andreas Wohlwend          (1666 – 1733)